Gesundheitliche Vorausplanung (GVP)

Themen

Gesundheit, Krankheit und Lebensqualität sind entscheidende Faktoren für ein würdevolles Lebensende. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit Behandlungsmöglichkeiten und mit dem Sterben sind Voraussetzungen, um die Selbstbestimmung zu fördern. Gesundheitlich Vorausplanen soll für alle, die das möchten, möglich sein. Eine vom BAG und von der SAMW geleitete Arbeitsgruppe verfolgt das Ziel, die GVP in der Schweiz zu etablieren und im Alltag zu verankern.

Ein gemeinsames Logo

Für das nationale Projekt haben das BAG und die SAMW ein gemeinsames Logo entwickelt. Es soll dazu beitragen, dass GVP nicht nur in der Theorie behandelt, sondern auch in den Köpfen verankert wird.

Logo Gesundheitliche Vorausplanung

 

Meilensteine

  • 23. März 2023:
    Veröffentlichung der Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) in der Schweiz mit 12 Empfehlungen
     
  • 17. Mai 2022 bis zum 15. Juli 2022:
    Öffentliche Vernehmlassung: Modell für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung
     
  • 20. Mai 2021:
    Lancierung der nationalen Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung»
     
  • 18. September 2020:
    Verabschiedung Bericht «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» zum Postulat 18.3384

Roadmap für die Umsetzung der GVP mit 12 Empfehlungen

Seit 2021 hat die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und von der Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) geleitete Arbeitsgruppe den Handlungsbedarf analysiert. Ein Modell mit konkreten Empfehlungen stand vom 17. Mai 2022 bis 15. Juli 2022 in der öffentlichen Vernehmlassung. Unter Berücksichtigung der 170 eingegangen Stellungnahmen publiziert die Arbeitsgruppe im März 2023 die «Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung».

Die Roadmap skizziert 12 Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, dass GVP im Alltag stärker verbreitet und verankert wird. Die Roadmap ist in vier Sprachen verfügbar:

Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) in der Schweiz (2023)

Roadmap pour la mise en œuvre du projet de soins anticipé (ProSA) en Suisse: document en français

Road map per l’attuazione della pianificazione sanitaria anticipata (PSA) in Svizzera: documento in italiano

Roadmap for the implementation of advance care planning (ACP) in Switzerland: document in English

Zum Vertiefen:

Grundlagen und Hintergrundinformationen zum Auftrag des Bundesrates

Präsentation von Prof. Filipovic zu ausgewählten Aspekten vom 4.7.2023

Hörenswert: Mit «spectra» informiert das BAG über Projekte, Programme und neue Trends in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention. Der spectra-Podcast n° 25 (auf Französisch) vom Juni 2023 ist dem Thema GVP gewidmet.

Umsetzung der Roadmap

Die Empfehlungen der Roadmap werden schrittweise umgesetzt. Die AG GVP gibt einzelne Teilprojekte in Auftrag und begleitet diese beratend. Folgende Teilprojekte sind momentan in Arbeit:

  • GVP in Alters-​ und Pflegeheimen:
    Im Rahmen dieses Teilprojekts soll eine breit angelegte Umfrage die heute bestehende Integration der GVP in den Heimen schweizweit eruieren. 

    Wenn Sie in einem Alters- und Pflegeheim tätig sind, laden wir Sie ein, an der Umfrage teilzunehmen oder Ihr Umfeld darauf hinzuweisen. Die Umfrage ist bis 31. März 2024 offen und beansprucht ca. 15 Minuten Zeit zum Ausfüllen.
     
  • Ärztliche Notfallanordnungen (folgt Anfang 2024)

Teilprojekte zur Sensibilisierung der Bevölkerung und zu Minimalstandards für Patientenverfügungen sind in Planung. Das BAG wird auf dieser Webseite und via Newsletter über die Fortschritte berichten.

 

Jahresbericht

Der Jahresbericht 2023 vermittelt einen Überblick über die Aktivitäten und Projekte der Arbeitsgruppe GVP. Darüber hinaus enthält er einen Ausblick auf künftige Pläne und Strategien.

Jahresbericht 2023

Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung»: Ziele und Vorgehen

Um die Bekanntheit, Zugänglichkeit und Qualität der GVP zu stärken, haben das BAG und die SAMW im Auftrag des Bundesrates eine nationale Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung» eingesetzt. Diese besteht aus Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Pflege, Palliative Care, soziale Arbeit, Recht und Ethik. Eingebunden sind zudem Vertretungen von Betroffenenorganisationen sowie Entscheidungsträgerinnen und -träger aus den nationalen Fach- und Leistungserbringerverbänden. 

Aufgabe der ständigen Arbeitsgruppe ist es, die Umsetzung von der Massnahmen auf strategischer und inhaltlicher Ebene im gesamten Prozess zu steuern sowie inhaltliche Schwerpunkte zu setzen (vgl. Umsetzungskonzept, Stand Mai 2021).

Zusammensetzung der Arbeitsgruppe

  • Prof. Dr. med. Miodrag Filipovic, SGI, Intensivmedizin, Präsident
  • Franziska Adam, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Spitex Schweiz, Ambulante Pflege
  • Stefan Berger, H+ (Gast)
  • Dr. med. Gabriela Bieri-Brüning, SFGG, Geriatrie/Stationäre Langzeitpflege
  • Piero Catani, Dipl. Sozialarbeiter FH, SAGES
  • Prof. Dr. phil. Christine Clavien, Delegierte Netzwerk Romandie, Ethik
  • Dominique Elmer, LangzeitSchweiz
  • Prof. Dr. med. Monica Escher, Palliative Care, palliative.ch
  • Nathalie Gerber, MPH, SRK, Beratungs- und Betroffenenorganisation
  • Dr. pharm. Salome von Greyerz, MAE, NDS MiG, BAG
  • Renate Gurtner Vontobel, MPH, palliative.ch
  • PD Dr. med. Dr. phil. Ulrich Hemmeter, SGAP, Alterspsychiatrie und -psychotherapie
  • Prof. em. Dr. med. Dr. phil. Paul Hoff, Zentrale Ethikkommission, SAMW, Ethik/Psychiatrie
  • Isabelle Karzig-Roduner, RN, MAE, MScN, ACP-Swiss, Advance Care Planning
  • Prof. Dr. med. Dagmar Keller, SGNOR, Notfallmedizin
  • Dr. med. Philippe Luchsinger, mfe, Hausarztmedizin
  • lic. rer. soc. Silvia Marti Lavanchy, GDK
  • Paola Massarotto, SGI, Intensivpflege
  • Prof. Beat Reichlin, Konferenz für Kinder- und Erwachsenenschutz KOKES
  • Dr. phil. Reka Schweighoffer, CURAVIVA, Langzeitpflege und Betreuung
  • Dr. med. Jana Siroka, FMH, Innere Medizin und Intensivmedizin
  • Annina Spirig, Pro Senectute Schweiz, Beratungs- und Betroffenenorganisation
  • lic. iur. Judith Wyder, Bundesamt für Justiz, Recht
     
  • lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann, SAMW (ex officio)
  • Dr. sc. med. Manya Hendriks, SAMW (ex officio)
  • lic. phil. I Flurina Näf, BAG (ex officio)
  • Dr. sc. med. Milenko Rakic, BAG (ex officio)
  • lic.phil. I Lea von Wartburg, BAG (ex officio)

Gesundheitliche Vorausplanung: Darum geht es

Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) geht es darum, die eigenen Werte und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit zu reflektieren und diese mittzuteilen, damit sie für den Fall der Urteilsunfähigkeit, für Drittpersonen greifbar, und etwa mittels Patientenverfügung festgehalten sind. Gesundheitlich Vorausplanen schafft Sicherheit – unabhängig von Alter und Gesundheitssituation.

GVP ist freiwillig. Sie soll aber für alle, die sich damit befassen möchten, zugänglich und verständlich sein. Im Postulatsbericht 18.3384 «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» hat der Bundesrat Handlungsbedarf aufgezeigt. Patientenverfügungen sind oft gar nicht vorhanden, nicht auffindbar oder für Fachpersonen nicht anwendbar, weil die darin festgehaltenen Äusserungen in einer Notfallsituation nicht aussagekräftig sind. Zudem wird das Lebensende oft als akutes Ereignis behandelt – obwohl rund 70 Prozent der Todesfälle in der Schweiz zu erwarten sind und damit frühzeitig und vorausschauend vorbereitet werden könnten.