Gesundheit, Krankheit und Lebensqualität sind entscheidende Faktoren für ein würdevolles Lebensende. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit Behandlungsmöglichkeiten und mit dem Sterben sind Voraussetzungen, um die Selbstbestimmung zu fördern. Gesundheitlich Vorausplanen soll für alle, die das möchten, möglich sein. Eine vom BAG und von der SAMW geleitete Arbeitsgruppe verfolgt das Ziel, die GVP in der Schweiz zu etablieren und im Alltag zu verankern.
Inhalt:
- 23. März 2023:
Veröffentlichung der Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) in der Schweiz mit 12 Empfehlungen
- 17. Mai 2022 bis zum 15. Juli 2022:
Öffentliche Vernehmlassung: Modell für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung
- 20. Mai 2021:
Lancierung der nationalen Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung»
- 18. September 2020:
Verabschiedung Bericht «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» zum Postulat 18.3384
Seit 2021 hat die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und von der Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) geleitete Arbeitsgruppe den Handlungsbedarf analysiert. Ein Modell mit konkreten Empfehlungen stand vom 17. Mai 2022 bis 15. Juli 2022 in der öffentlichen Vernehmlassung. Unter Berücksichtigung der 170 eingegangen Stellungnahmen publiziert die Arbeitsgruppe im März 2023 die «Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung».
Die Roadmap skizziert 12 Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, dass GVP im Alltag stärker verbreitet und verankert wird. Die Roadmap ist in vier Sprachen verfügbar:
Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) in der Schweiz (2023)
Roadmap pour la mise en œuvre du projet de soins anticipé (ProSA) en Suisse: document en français
Roadmap for the implementation of advance care planning (ACP) in Switzerland: document in English
Ergänzungen zur Roadmap:
Grundlagen und Hintergrundinformationen zum Auftrag des Bundesrates
Präsentation von Prof. Filipovic zu ausgewählten Aspekten vom 4.7.2023
Hörenswert: Mit «spectra» informiert das BAG über Projekte, Programme und neue Trends in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention. Der spectra-Podcast n° 25 (auf Französisch) ist dem Thema GVP gewidmet.
Weiteres Vorgehen
Gestützt auf die Roadmap sollen die Empfehlungen schrittweise umgesetzt werden. Projekte und Arbeiten in Subgruppen mit entsprechender Expertise sind geplant, z. B. zu Einstiegsfragen zur GVP, im Bereich der Langzeitpflege und zum Dokument «Ärztliche Notfallanordnung». Das BAG wird auf dieser Webseite und via Newsletter über die Fortschritte berichten.
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Um die Bekanntheit, Zugänglichkeit und Qualität der GVP zu stärken, haben das BAG und die SAMW im Auftrag des Bundesrates eine nationale Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung» eingesetzt. Diese besteht aus Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Pflege, Palliative Care, soziale Arbeit, Recht und Ethik. Eingebunden sind zudem Vertretungen von Betroffenenorganisationen sowie Entscheidungsträgerinnen und -träger aus den nationalen Fach- und Leistungserbringerverbänden.
Aufgabe der ständigen Arbeitsgruppe ist es, die Umsetzung von der Massnahmen auf strategischer und inhaltlicher Ebene im gesamten Prozess zu steuern sowie inhaltliche Schwerpunkte zu setzen (vgl. Umsetzungskonzept, Stand Mai 2021).
- Prof. Dr. med. Miodrag Filipovic, SGI, Intensivmedizin, Präsident
- Franziska Adam, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Spitex Schweiz, Ambulante Pflege
- Dr. med. Gabriela Bieri, SFGG, Geriatrie/Stationäre Langzeitpflege
- Piero Catani, Dipl. Sozialarbeiter FH, SAGES
- Prof. Dr. phil. Christine Clavien, Delegierte Netzwerk Romandie, Ethik
- Prof. Dr. med. Monica Escher, Palliative Care, palliative.ch
- Nathalie Gerber, MPH, SRK, Beratungs- und Betroffenenorganisation
- lic. iur. Debora Gianinazzi, Bundesamt für Justiz, Recht (bis Ende 2021)
- Renate Gurtner Vontobel, MPH, palliative.ch
- PD Dr. med. Dr. phil. Ulrich Hemmeter, SGAP, Alterspsychiatrie und -psychotherapie
- Prof. em. Dr. med. Dr. phil. Paul Hoff, Zentrale Ethikkommission, SAMW, Ethik/Psychiatrie
- Dr. med. Eva Kaiser, mfe, Hausarztmedizin
- Isabelle Karzig-Roduner, RN, MAE, MScN, ACP-Swiss, Advance Care Planning
- Prof. Dr. med. Dagmar Keller, SGNOR, Notfallmedizin
- Claudia Kubli, Artiset (Föderation der Branchenverbände CURAVIVA, INSOS und YOUVITA), Langzeitpflege und Betreuung (bis April 2023)
- Paola Massarotto, SGI, Intensivpflege (ab 1.9.2022)
- Prof. Beat Reichlin, Konferenz für Kinder- und Erwachsenenschutz KOKES
- Dr. phil. Reka Schweighoffer, CURAVIVA, Langzeitpflege und Betreuung (ab April 2023)
- Dr. med. Jana Siroka, FMH, Innere Medizin und Intensivmedizin
- Annina Spirig, Pro Senectute Schweiz, Beratungs- und Betroffenenorganisation
- Michael Wehrli, SGI, Intensivpflege (bis 31.8.2022)
- lic. iur. Judith Wyder, Bundesamt für Justiz, Recht (ab 2022)
- Stefan Berger, H+ (Gast)
- Simone Bertogg, LangzeitSchweiz (Gast, bis 31.5.2022)
- Dominique Elmer, LangzeitSchweiz (Gast, ab 1.6.2022)
- lic. rer. soc. Silvia Marti Lavanchy, GDK (Gast)
- lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann, SAMW (ex officio)
- Dr. sc. med. Manya Hendriks, SAMW (ex officio)
- lic. phil. I Flurina Näf, BAG (ex officio)
- Dr. sc. med. Milenko Rakic, BAG (ex officio)
- lic.phil. I Lea von Wartburg, BAG (ex officio)
Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) geht es darum, die eigenen Werte und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit zu reflektieren und diese mittzuteilen, damit sie für den Fall der Urteilsunfähigkeit, für Drittpersonen greifbar, und etwa mittels Patientenverfügung festgehalten sind. Gesundheitlich Vorausplanen schafft Sicherheit – unabhängig von Alter und Gesundheitssituation.
GVP ist freiwillig. Sie soll aber für alle, die sich damit befassen möchten, zugänglich und verständlich sein. Im Postulatsbericht 18.3384 «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» hat der Bundesrat Handlungsbedarf aufgezeigt. Patientenverfügungen sind oft gar nicht vorhanden, nicht auffindbar oder für Fachpersonen nicht anwendbar, weil die darin festgehaltenen Äusserungen in einer Notfallsituation nicht aussagekräftig sind. Zudem wird das Lebensende oft als akutes Ereignis behandelt – obwohl rund 70 Prozent der Todesfälle in der Schweiz zu erwarten sind und damit frühzeitig und vorausschauend vorbereitet werden könnten.